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   LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 11 KR 2161/04   

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https://dejure.org/2005,11794
LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 11 KR 2161/04 (https://dejure.org/2005,11794)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.04.2005 - L 11 KR 2161/04 (https://dejure.org/2005,11794)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. April 2005 - L 11 KR 2161/04 (https://dejure.org/2005,11794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenerstattung eines fremdkraftbetriebenen Beintrainers durch die Krankenkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein therapeutisches Bewegungsgerät; Begründung der Sinnmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines therapeutischen Hilfsmittels für einen an Multipler Sklerose erkrankten Krankenversicherten; Abhängigkeit der Übernahme von Kosten für ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit eines Hilfsmittels in der Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 11 KR 2161/04
    Denn die nähere Hilfsmittelversorgung wird durch Richtlinien im Sinne von § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V geregelt, denen als gesetzlicher Bestandteil dem Bundesmantelvertrag vergleichbare Rechtsqualität zukommt (vgl. BSG SozR 3 - 2500 § 92 Nr. 6).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 11 KR 2161/04
    Ob nunmehr eine Reduktion der krankengymnastischen Behandlung eingetreten ist, konnte der Senat dahingestellt sein lassen, denn die Kostenentscheidung der Beklagten stellt insofern eine zeitliche Zäsur dar (BSG SozR 3 - 2500 § 13 Nr. 22).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R

    Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 11 KR 2161/04
    Im Rahmen der Krankenversicherung hat die Klägerin nur Anspruch auf eine ausreichende Versorgung nach dem jeweiligen Stand der Medizin und Technik, soweit Grundbedürfnisse betroffen sind, nicht aber - wie sie meint - auf eine optimale Ausstattung zum umfassenderen Ausgleich in allen Lebensbereichen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 34).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 11 KR 2161/04
    Auch im Hinblick auf mögliche Erstattungsansprüche scheidet dann eine Beiladung aus, da mangels Weiterleitung des Antrags nach § 14 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ein Erstattungsanspruch gegen einen anderen Rehabilitationsträger ohnehin weitgehend ausgeschlossen ist und mögliche Erstattungsansprüche die Notwendigkeit einer Beiladung im Leistungsstreit nicht begründen können (BSGE 61, 66, 68).
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 11 KR 2161/04
    Der Gemeinsame Bundesausschuss darf aber nicht, soweit sich der Gesetzgeber in § 34 SGB V vorbehalten hat unwirtschaftliche Arznei- und Heilmittel auszuschließen, sich eine parallele oder subsidiäre Entscheidungskompetenz anmaßen (BSGE 85, 132).
  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 15/88

    Verfahrensrüge - Beiladung - Versicherungsträger - Leistungspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 11 KR 2161/04
    Dass hier eine Beiladung ausscheidet, gilt weiter umso mehr, als eine Verurteilung derselben nach § 75 Abs. 5 SGG ausscheidet, da ein anderer Rehabilitationsträger nicht leistungspflichtig ist (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 74).
  • LSG Sachsen, 18.01.2013 - L 1 KR 33/11

    Krankenversicherung - Bewegungstrainer; Hilfsmittel; Krankenbehandlung;

    Der Beklagten ist allerdings zuzugeben, dass dann, wenn die Versorgung mit dem Bewegungstrainer die Physikalischen Behandlungen nicht (teilweise) kompensieren würde, sondern lediglich zusätzlich zum Einsatz käme, das Hilfsmittel nicht wirtschaftlich und damit erforderlich wäre (vgl. hierzu auch Beschluss des Senates vom 26. Mai 2011 - L 1 KR 9/10, S. 8 d. Umdrucks - nicht veröffentlicht - mit Hinweis auf Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2005 - L 11 KR 2161/04 - juris Rn. 29).
  • LSG Thüringen, 28.10.2014 - L 6 KR 131/11

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Versorgung mit einem

    Denn es wäre nicht gerechtfertigt, sowohl ein derartiges Gerät zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig unvermindert weiter die personengebundene Therapie, hier in Form von Krankengymnastik, fortzuführen (vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2005 - L 11 KR 2161/04 m.w.N., juris).
  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03

    Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - Zuständigkeitsabgrenzung -

    Die Vorschrift begründet daher eine echte und ausschließliche sowie im Verhältnis zum Versicherten, Leistungsempfänger, Behinderten usw. auch endgültige Zuständigkeit, die nicht davon abhängen kann, ob dieser, nachdem der nach § 14 SGB IX zuständige Träger eine Prüfung des Anspruchs "nach sämtlichen in Betracht kommenden Leistungsnormen" verweigert, den Rechtsweg beschreitet und ob das angerufene Gericht die Gebotenheit der Beiladung des "eigentlich" zuständigen Trägers bejaht, oder eine Beiladung trotz ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG ablehnt, vgl. insoweit einerseits LSG Thüringen, L 6 KR 23/02 vom 30.05.2005, andererseits die ständige Rechtsprechung des 11. Senat des LSG Baden-Württemberg (L 11 KR 1913/04 vom 08.03.2005; L 11 KR 1634/04 vom 03.05.2005; L 11 KR 2161/04 vom 05.04.2005; L 11 KR 5004/05 vom 09.05.2006).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - L 5 KR 2758/10
    Damit wäre die Verordnung des Balance-Trainers auch unwirtschaftlich gem. § 12 Abs. 1 SGB V (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5.4.2005, - L 11 KR 2161/04 -: fremdkraftbetriebener Beintrainer MOTOmed letto).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - L 11 KR 2930/10
    Eine solche Zuständigkeit außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist hier nicht ersichtlich (vgl auch Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - L 11 KR 5545/09; Urteil vom 5. April 2005 - L 11 KR 2161/04 = veröffentlicht in juris, zur fehlenden Notwendigkeit der Beiladung anderer Rehabilitationsträger, wenn mangels Weiterleitung des Antrags ein Erstattungsanspruch gegen einen anderen Rehabilitationsträger weitgehend ausgeschlossen ist).
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